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OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahr widersprechender Entscheidungen ; Teilurteil; Subjektive Klagehäufung
- Judicialis
ZPO § 301
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301
Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Teilurteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 24.11.2000 - 12 O 286/99
- OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 662
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92
Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
Ein Teilurteil ist daher schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidung ergeben kann (BGH MDR 1999 S. 496; BGH NJW-RR 1994 S. 379 ; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000 S. 237). - BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
Ein Teilurteil ist daher schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidung ergeben kann (BGH MDR 1999 S. 496; BGH NJW-RR 1994 S. 379 ; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000 S. 237). - BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90
Teilurteil bei einheitlichem Anspruch
Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
Der Senat ist nicht befugt, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NJW 1960 S. 339 ; BGH WM 1992 S. 203 ). - BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
Der Senat ist nicht befugt, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NJW 1960 S. 339 ; BGH WM 1992 S. 203 ).